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SPD Oberneisen.

Thema Patientenverfügung geht alle an :

Ortsverein

Leiden, Krankheit, sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin. Zu diesem wichtigen und sensiblen Thema referierte Staatssekretärin Beate Reich beim 17. Forum Oberneisen.

Oberneisen.

«Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für die etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine solche Verfügung haben – und natürlich auch für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden», sagte der Landtagsabgeordnete Frank Puchtler (SPD) zur Eröffnung des Themas «Neue Rahmenbedingungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung» im evangelischen Gemeindehaus.
Dass an der seit 1. September 2009 neu geregelten Patientenverfügung großes gesellschaftliches Interesse besteht, zeigte der überwältigende Besuch. Bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung wurden noch Stühle gestellt, um jedem Gast einen Sitzplatz anbieten zu können. Referentin war die Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Ministerium für Justiz, Beate Reich. Sie stellte gleich zu Beginn fest: «In allen Lebenslagen ist der Patientenwille nun oberstes Gebot und für alle Beteiligten verbindlich.» Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Kommt es danach zur Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen, sind Betreuer und Bevollmächtigter an die Patientenverfügung gebunden. Dabei gibt es keine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt. Wichtig: Ab 1. September 2009 müssen Patientenverfügungen schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Gerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen die Entscheidungen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden. Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.
In der anschließenden, sehr lebhaften Diskussionsrunde, beantwortete Beate Reich noch eine ganze Fülle von Fragen. Sie empfahl, Verfügungen regelmäßig zu aktualisieren. Im Ernstfall gehe es ja um die Frage, ob die Patientenverfügung zur aktuellen Lebenssituation passt. «Wenn ich in jungen Jahren eine Patientenverfügung formuliere und dann über Jahrzehnte nicht anrühre, kann im hohen Alter die Frage auftauchen, ob sich die Einstellungen nicht verändert haben», so Reich. «Je konkreter die Formulierung, desto besser die Orientierung für alle Beteiligten.» Auch wenn die Patientenverfügung durch die neue Gesetzeslage stark in den Vordergrund gerückt sei, stelle sie nur einen Teil der rechtzeitigen Vorsorge für Krankheit oder Alter dar. Grundsätzlich sollten die wichtigen Fragen für Notsituationen, die meist nicht absehbar sind, von allen Erwachsenen geregelt werden. Dazu zähle neben der Patientenverfügung insbesondere auch eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung.

 

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